Eingesperrt in kleine Käfigwagen oder wie Sträflinge festgekettet, ihrer Freiheit und Würde beraubt, so fristen Hunderte Wildtiere ein elendes Dasein in deutschen Zirkusbetrieben. Alle paar Tage werden sie an einen neuen Ort gekarrt, um die immer gleichen Kunststücke zu zeigen. Vor mittlerweile sieben Jahren hat der Bundesrat beschlossen, dass die Haltung von Wildtieren insbesondere Elefanten, Affen und Bären in reisenden Zirkusbetrieben grundsätzlich verboten werden soll. Umgesetzt wurde dieser Beschluss von der Bundesregierung nicht.
In anderen Ländern, wie Österreich, Finnland, Dänemark, Schweden ist die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkusbetrieben bereits teilweise oder sogar ganz verboten.
Nun hat Bundesministerin Aigner angekündigt die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen“ überarbeiten zu wollen. Von dem bereits beschlossenen Verbot ist keine Rede. Was soll eine Reform bringen? Ein paar Quadratmeter mehr, eine längere Eisenkette? Nicht mit uns!
animal public fordert eine verbindlich Rechtsverordnung, die den Zirkusbetrieben die Haltung von Wildtieren verbietet. Bitte unterstützen Sie diese Forderung!
Schicken Sie eine Protestpostkarte an die zuständige Ministerin Ilse Aigner. Postkarten können Sie ganz einfach und kostenlos per Mail bestellen: info@animal-public.de
|
|
Am 17.06.2010 wurden der Magdeburger Zoodirektor Kai Perret sowie Zootierarzt Pierre G., Zoooberinspektor Ortwin K. und Zoobereichsleiter René B. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen - ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt.
Im Mai 2008 hatten die vier Angeklagten drei Tigerbabys kurz nach der Geburt getötet. Zuvor war durch einen Gentest bekannt geworden, dass der Vater, der Tiger Taskan, kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, sondern unter seinen Vorfahren auch ein Sumatra-Tiger war. Der Zoo begründete die Tötung damit, dass die Tiere für die Erhaltungszucht wertlos gewesen seien und damit Platz blockiert hätten, der für reinerbige Tiere gebraucht werde. animal public erstattete damals Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses verbietet ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten und dieser war aus Sicht von animal public nicht gegeben.
Nach anfänglichen Ermittlungen wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Beschwerde von animal public bei der Generalstaatsanwaltschaft führte zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens und schließlich zur Anklageerhebung.
Jetzt befand das Gericht die Tötung der Tiere als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und verurteilte die Angeklagten. Sollten sie sich innerhalb der Bewährungsfrist von zwei Jahren wieder etwas zu Schulden kommen lassen, müssen sie Geldstrafen von 8100 Euro (Perret), 4500 Euro (Tierarzt) sowie je 3600 Euro (Inspektor und Bereichsleiter) zahlen. Zusätzlich wurden die Angeklagten zu Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen in Höhe von 300 bis 600 Euro verurteilt.
animal public begrüßt das Urteil als wegweisend. Seit Jahren agieren deutsche Zoos unter dem Deckmantel des Artenschutzes wie es ihnen beliebt. Sie züchten bewußt Mischlinge, verkaufen die Nachzuchten an dubiose Tierhändler oder propagieren öffentliche die Tötung überzähliger Tiere. Ob die Zoos überhaupt einen Beitrag zum Artenschutz leisten, wird kaum hinterfragt. Warum züchtet der Magdeburger Zoo Tiger, wenn es keine Auswilderungsprojekte gibt? Welchen Beitrag zur Arterhaltung leistet der Zoo Magdeburg, wenn seine Orang-Utan-Zucht wegen haltungsbedingter Probleme mit zwei toten und einem sterbenskranken Tier endet? Warum verkauft der Zoo Magdeburg 24 Humboldt-Pinguine aus seinem "Arterhaltungszuchtprogramm" an einen höchst umstrittenen Tierhändler?
In Magdeburg wurde jetzt erstmals das Handeln eines deutschen Zoodirektors kritisch hinterfragt und als gesetzwidrig verurteilt.. Die Tötung der Tiger war tierschutzwidrig und kein Beitrag zum Artenschutz, so das Gericht. Perplex und ohne jegliches Schuldgefühl reagiert der verurteilte Zoodirektor Perret auf den Richterspruch. Einen rabenschwarzen Tag für die Zoolandschaft nannte er das Urteil.
Auch wenn das Strafmaß gering erscheinen mag, ist das Urteil von weitreichender Bedeutung. Schiebt es doch der Tötung von Tieren in deutschen Zoos einen Riegel vor und zwingt die Zoo so ihr Zuchtmanagement zu überdenken.
Zahlreiche Medien haben über den Fall berichtet. Einige Medienberichte finden Sie hier:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7419686.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-gegen-magdeburger-zoodirektor-nicht-reinrassige-tigerbabys-eingeschlaefert-1.961144 http://www.mdr.de/brisant/7419686.html
Urteil des Amtsgerichts Magdeburg
|
|
|
08.04.2010 - „Mit jeder einzelnen Suchanfrage unterstützen Sie eine Hilfsorganisation Ihrer Wahl!“ – so das Motto der Internet-Suchmaschine benefind.de. Das Sozialunternehmen benefind spendet den gesamten Erlös der gleichnamigen Suchmaschine an viele verschiedene Hilfsorganisationen und seit kurzem auch an animal public. Dank der Unterstützung durch Bing.de, der Suchmaschine von Microsoft, werden dem Nutzer gleichzeitig Suchergebnisse auf gewohnt hohem Niveau präsentiert.
|
|
|